| Internationale Fachtagung |
Polizei als Instanz staatlicher Integration, Rehabilitation, Sozialisation und ResozialisationFriedrich Kovar Die Polizei ist eine staatliche Institution. Sie übernimmt Aufgaben für die Gesellschaft, und wirkt damit innerhalb der Gesellschaft. Ein großer Teil polizeilicher Aufgabenstellung kann als "soziale Arbeit" (nicht aber als "Sozialarbeit") verstanden werden. Die polizeilichen Lösungen für "soziale Aufgaben" müssen von den Befugnissen der Polizei abhängig gemacht werden. Geltende Befugnisse für polizeiliche Aufgabenerfüllungen
können im Sinne der Verhältnismäßigkeit teilweise
auch mit Befehl und Zwang durchgesetzt werden. Aber wo genau?
Im Workshop sollen diese Fragen ergänzt und strukturiert aufgearbeitet werden. Als erster Lösungsansatz soll für das Bundesministerium für Inneres ein Masterplan erarbeitet werden, in dem dargelegt wird, wo Berührungspunkte der Polizei zur Integration, Rehabilitation, Sozialisation und Resozialisation vorhanden sind und Kompetenzen in Zusammenarbeit mir der Sozialarbeit wichtig wären. |
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Mit Unterstützung der EU/Grundtvig2
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