Mitgliedschaft
im Verein |
Auszug aus den Statuten des Vereins:
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle physischen sowie juristischen Personen werden....
§ 5.1 ordentliche Mitglieder
können nur physische Personen sein. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet die Versammlung der ordentlichen Mitglieder nach persönlicher Anfrage und Empfehlung durch ein ordentliches Mitgliedes einstimmig. Eine Ablehnung wird der anfragenden Person mit einer Erklärung übermittelt.
§ 5.2 fördernde Mitglieder
Über die Aufnahme von fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach Antrag. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7.1 Rechte
§ 7.1.1 Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen bzw. mitzuwirken. Die Mitglieder haben das Recht, in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung informiert zu werden sowie Anträge einzubringen.
§ 7.1.2 Das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur ordentlichen Mitgliedern zu.
§ 7.2 Pflichten
§ 7.2.1 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
§ 7.2.2 Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, aktiv an der Gestaltung des Vereinslebens mitzuwirken.
§ 7.2.3 Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.
Der Mitgliedsbeitrag
ist in angemesserener Frist jeweils nach Veröffentlichnung in der Frühjahrsausgabe
der Vereinszeitschrift BASYS für das laufende Jahr zu bezahlen. Derzeit
beträgt der Mindest-Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder
€ 20,00.
Neue Mitglieder bezahlen den Mitgliedsbeitrag nach Bestätigung der Aufnahme
durch das Vereinsbüro.
Wenn Sie Mitglied werden möchten: Bitte das folgende Beitrittsansuchen ausfüllen und absenden.