Werden Sie/Werde Mitglied bei ASYS
Nutzen und Leistungen der ASYS Mitgliedschaft
Inbegriffen in der Mitgliedschaft ist der Bezug der Vereinszeitschrift BASYS.
Als Mitglied können Sie an den vereinsinternen Veranstaltungen teilnehmen, die systemische Bibliothek des Vereins nützen, sowie Kleinanzeigen in der Vereinszeitschrift schalten lassen, soweit diese nicht dem Vereinszweck entgegenstehen bzw. aus rechtlichen oder moralischen Gründen abzulehnen sind.
Auch kurze E-Mail-Aussendungen an die Mitglieder werden vom Vereinsbüro auf Anfrage durchgeführt.
Sie erhalten in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Hinweise auf oder Einladungen zu Veranstaltungen und andere vereinsinterne Nachrichten.
Bei Veranstaltungen des Vereins erhalten Mitglieder in der Regel Ermäßigungen.
Kosten der ASYS Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt derzeit EUR 30,00 pro Jahr. Ein Beitritt als ordentliches Mitglied ist nicht möglich (siehe § 5.1 der Statuten des Vereins).
Auszug aus den Statuten des Vereins
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle physischen sowie juristischen Personen werden. Die Zahl der Mitglieder ist nicht beschränkt. (…)
§ 5.1 ordentliche Mitglieder
können nur physische Personen sein. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet die Versammlung der ordentlichen Mitglieder nach persönlicher Anfrage und Empfehlung durch ein ordentliches Mitgliedes einstimmig. Eine Ablehnung wird der anfragenden Person mit einer Erklärung übermittelt.
§ 5.2 fördernde Mitglieder
Über die Aufnahme von fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach Antrag. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7.1 Rechte
§ 7.1.1 Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen bzw. mitzuwirken. Die Mitglieder haben das Recht, in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung informiert zu werden sowie Anträge einzubringen.
§ 7.1.2 Das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur ordentlichen Mitgliedern zu.
§ 7.2 Pflichten
§ 7.2.1 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.